AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES MOTEL HOME BERLIN

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern der MOTEL HOME BERLIN, Inhaber Oleg Nepomnjascij (nachfolgend MOTEL HOME BERLIN) zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag" umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung von MOTEL HOME BERLIN in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 8GB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch MOTEL HOME BERLIN zustande; diese sind die Vertragspartner. MOTEL HOME BERLIN steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.


2. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde MOTEL HOME BERLIN gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern MOTEL HOME BERLIN eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen MOTEL HOME BERLIN verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern Letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MOTEL HOME BERLIN oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MOTEL HOME BERLIN beruhen. Ansprüche von Verbrauchern im Sinne des§ 138GB verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. MOTEL HOME BERLIN ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Im Falle einer Ausbuchung ist MOTEL HOME BERLIN berechtigt, den Kunden in ein adäquates Hotel umzubuchen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von MOTEL HOME BERLIN zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über MOTEL HOME BERLIN beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von MOTELvHOME BERLIN verauslagt werden.

3. Rechnungen von MOTEL HOME BERLIN sind ohne Fälligkeitsdatum ab Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug zu zahlen. MOTEL HOME BERLIN kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist MOTEL HOME BERLIN berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9%, bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% geltend zu machen. MOTEL HOME BERLIN bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind die Bettensteuer sowie lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

5. MOTEL HOME BERLIN ist nach Vertragsabschluss nicht verpflichtet, einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung von MOTEL HOME BERLIN oder der Aufenthaltsdauer des Kunden zuzustimmen. Stimmt MOTEL HOME BERLIN zu, kann es die Zustimmung davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen von MOTEL HOME BERLIN erhöht.

6. MOTEL HOME BERLIN ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung bis zur Höhe der vollen Übernachtungspreise oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie oder Kreditkartenabbuchung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung, die Zahlungstermine und/oder die Sicherheitsleistung sind in Textform zu vereinbaren. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden bleiben die gesetzlichen Regelungen unberührt.

7. MOTEL HOME BERLIN ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 111.6 für bestehende und zukünftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 111.6 geleistet wurde.

8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von MOTEL HOME BERLIN aufrechnen oder verrechnen.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Hotelleistungen

1. Eine Stornierung des Kunden von dem mit MOTEL HOME BERLIN geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn MOTEL HOME BERLIN der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung haben jeweils in Textform zu erfolgen.

2. Sofern zwischen MOTEL HOME BERLIN und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von MOTEL HOME BERLIN auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber MOTEL HOME BERLIN ausübt.

3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt MOTEL HOME BERLIN einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält MOTEL HOME BERLIN den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. MOTEL HOME BERLIN hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet so kann MOTEL HOME BERLIN den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in geforderter Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist MOTEL HOME BERLIN in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, z. B. wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von MOTEL HOME BERLIN mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine gemäß Ziffer III.6. vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von MOTEL HOME BERLIN gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist MOTEL HOME BERLIN ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist MOTEL HOME BERLIN berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von MOTEL HOME BERLIN nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer oder Räumeschuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden,die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; MOTEL HOME BERLIN begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von MOTEL HOME BERLIN in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von MOTEL HOME BERLIN zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2. vorliegt.

4. Der berechtigte Rücktritt von MOTEL HOME BERLIN begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe, Zimmerrückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer MOTEL HOME BERLIN spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach ist MOTEL HOME BERLIN berechtigt, aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Übernachtungspreises (Listenpreises) in Rechnung stellen und ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass MOTEL HOME BERLIN kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels

1. MOTEL HOME BERLIN haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn MOTEL HOME BERLIN die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MOTEL HOME BERLIN beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von MOTEL HOME BERLIN beruhen. Einer Pflichtverletzung von MOTEL HOME BERLIN steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von MOTEL HOME BERLIN auftreten, wird MOTEL HOME BERLIN bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, MOTEL HOME BERLIN rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

2. Für eingebrachte Sachen haftet MOTEL HOME BERLIN dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. MOTEL HOME BERLIN stellt keinen Hotelsafe zur Verfügung und gewährleist keine risikofreie Verwahrung im Zimmer. Für eingebrachtes Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten übernimmt MOTEL HOME BERLIN keine Haftung.

3. Auch außerhalb seines Zimmers ist der Kunde grundsätzlich dazu verpflichtet, auf seine Sachen und Wertgegenstände selbst aufzupassen. MOTEL HOME BERLIN übernimmt auch hier keine Haftung.

4. MOTEL HOME BERLIN verfügt über eine begrenzte Anzahl eigener Kundenstellplätze. Durch das auch vorübergehende Abstellen von Fahrzeugen kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte übernimmt MOTEL HOME BERLIN keine Haftung.

5. Nachrichten,Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. MOTEL HOME BERLIN übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Eine Haftung hierfür übernimmt MOTEL HOME BERLIN nicht.

6. Die auf der Website und in Prospekten abgebildeten Bilder von Zimmern haben lediglich einen Hinweischarakter und dienen zur Illustration. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie für die vom Kunden gebuchten Zimmer dar. Es wurden jedoch alle Anstrengungen unternommen, damit Fotografien, Grafiken und wiedergegebeneTexte zur Illustrierung von MOTEL HOME BERLIN einen möglichst genauen Eindruck der angebotenen Unterbringungsleistungen vermitteln. Insbesondere aufgrund der Vielzahl der Zimmer können Änderungen der Ausstattung oder bei etwaigen Renovierungen Abweichungen zwischen gebuchtem und illustriertem Zimmer möglich sein. Der Gast ist in dieser Hinsicht zu keiner Reklamation berechtigt.

7. MOTEL HOME BERLIN kann nicht für die Nichtausführung oder die schlechte Ausführung der Reservierung im Falle höherer Gewalt, durch Einwirkung Dritter, des Gastes oder dessen Partner, darunter Nichtverfügbarkeit des lnternets, verhindertem Zugang zur Website, äußere Eingriffe, PC-Viren oder nicht autorisierter Vorauskasse durch die Bank des Einreichers, zur Verantwortung gezogen werden.

VIII. Haftung des Kunden für Schäden

1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar,die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, Mitreisende, Besucher oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

2. MOTEL HOME BERLIN kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

IX. Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Gegenteilige Geschäftsbedingungen sind unwirksam, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2. Erfüllung- und Zahlungsort ist der Standort von MOTEL HOME BERLIN.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten,ist im kaufmännischen Verkehr Berlin. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen Allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. gilt als Gerichtsstand Berlin.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Motel Home Berlin, Inhaber Oleg Nepomnjascij, Stand 20.01.2020